Zusammenarbeit mit der Film- und Fernsehwirtschaft

Für uns als ARD sind Produzentinnen und Produzenten unverzichtbare Partner zur Erfüllung unseres öffentlich-rechtlichen Auftrags. Mit Blick auf höchstmögliche Programmqualität und Innovation verstehen wir den Erhalt und die Stärkung einer vielfältigen, deutschen Produktionslandschaft als wichtiges Anliegen.

Daher pflegen wir den Austausch mit den deutschen Produktions- und Kreativverbänden und setzen uns an vielen Stellen für einen konstruktiven und zukunftsgewandten Diskurs ein.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie viele wichtige Informationen zur Zusammenarbeit mit der ARD, die wir regelmäßig aktualisieren. Sukzessiv werden wir hier auch die Transparenzseiten der ARD-Landesrundfunkanstalten und der ARD Degeto bündeln, um es Ihnen als Produzierende zu erleichtern, die richtige redaktionelle Kontaktperson bzw. Funktionsadresse für Ihr Programmvorhaben zu finden.

I. Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen...

...und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Auftragsproduktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation (Eckpunkte 3.0)

Die ARD verfolgt mit dieser Selbstverpflichtung das Ziel, die langjährige Partnerschaft mit den deutschen Produktionsunternehmen zu stärken und die Kultur der Zusammenarbeit im Sinne von gegenseitiger Transparenz, Verlässlichkeit und Vertrauen weiter zu vertiefen. Daher ist die Weiterentwicklung der Eckpunkte in enger Konsultation mit der deutschen Produktionslandschaft, insbesondere der Produktionsallianz erfolgt.

Ralf Ludwig, ARD-Filmintendant und Intendant des federführenden MDR: "Die Film- und Medienbranche steht auch 2026 vor großen Herausforderungen. Sowohl die Produzierenden als auch die ARD sehen sich steigenden Kosten bei gleichzeitig sinkenden Budgets gegenüber. Deswegen war und ist es nötig, im kontinuierlichen Austausch zu bleiben und gemeinsam nach vorne zu schauen. Wir sagen mit den Eckpunkten 3.0 eine realistische Kalkulation und Rechteverteilung zu und fördern Qualität und Innovation. Wir wollen unserem Publikum gemeinsam mit den deutschen Produzierenden ein hochwertiges, vielseitiges und attraktives öffentlich-rechtliches Programm anbieten. Ich danke den Branchenverbänden für ihren konstruktiven Input.
Die Eckpunkte 3.0 berücksichtigen sowohl die aktuellen Entwicklungen in der Medienbranche und der Mediennutzung als auch die laufenden Reformprozesse innerhalb der ARD. Damit setzen wir gemeinsam ein kraftvolles Signal."

Weiterentwicklungen in Kürze:

Eckpunkt 5: Neue Kalkulationspositionen werden aus Gründen der Flexibilisierung künftig nicht mehr einzeln in den Eckpunkten aufgelistet, sondern nach Abstimmung zusätzlich anerkannt, sofern sie produktionsspezifisch geboten sind. Bisher anerkannte Kalkulationspositionen gelten fort (siehe dazu Anlage 2).
Grundlage des in den Eckpunkten 3.0 festgehaltenen Etat- und Kalkulationsrealismus ist eine realistische Darstellung der anfallenden Produktionskosten in den Kalkulationen und somit das Anerkenntnis der projektbezogenen Marktgegebenheiten seitens der Sender, sowie das Anerkenntnis der Etatrealitäten in den Sendern seitens der Produzierenden. Über diesen projektindividuellen Ansatz kann flexibel auf zukünftige Marktbedingungen reagiert werden.

Eckpunkt 9: Da Vor- und Zwischenfinanzierungen einer Produktion für Produzierende zunehmend zu einer teilweise existenzgefährdenden Belastung geworden sind, hat die ARD ihre Zahlungspläne für Auftragsproduktionen angepasst.

Eckpunkt 2: Das ARD-Schichtenmodell wurde überarbeitet und den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst.
Es dient als strukturierte Grundlage und Orientierungsrahmen zur transparenten, fairen und marktorientierten Aufteilung von Nutzungsrechten zwischen Produzierenden und der ARD im Rahmen von teilfinanzierten Auftragsproduktionen. Ziel des Modells ist eine ausgewogene Rechteverteilung, die sowohl den programmlichen Interessen der öffentlich-rechtlichen Sender und den Erwartungen der Beitragszahlenden als auch den wirtschaftlichen und unternehmerischen Bedürfnissen der Produktionsunternehmen gerecht wird. So wurde bspw. die Bewertung der Premium-Rechte um einen Zeitwert ergänzt, der die abnehmende strategische und wirtschaftliche Relevanz von Nutzungsrechten im zeitlichen Verlauf abbildet.
Die Rechteschichten wurden in drei klar definierte Bereiche gegliedert: Auslandsrechte, Sonstige Nutzungsrechte sowie Premium-Rechte. Letztere umfassen Rechte, die für die ARD programm- und für die Produzierenden verwertungsstrategisch bedeutsam sind. Ziel ist, die Interessen beider Seiten – der Sender und der Produzenten – ausgewogen zu berücksichtigen. Die bisherige Aufteilung in Put- und Call-Rechte entfällt.
  • Berechnungshilfe: Zur Unterstützung der Verständigung über eine geeignete Rechteteilung im Einzelfall wurde ein Rechner entwickelt, die Sendern und Produzierenden gleichermaßen zur Verfügung steht.
  • Holdback-Regelungen: Der Verwertungsbeginn eines Nutzungsrechts richtet sich künftig auch für Produzierende verbindlich nach den ARD-Verwertungsregeln, die eine klare zeitliche Staffelung der Auswertungen vorgeben, was einem fairen Wettbewerb zwischen den Vertriebstöchtern der Landesrundfunkanstalten und Produktionsunternehmen sicherstellen soll.
Die Holdbacks können in ihrer aktuellen Fassung hier eingesehen werden:
ARD-Verwertungsregeln: Verfügbarkeitszeiträume

ARD-Verwertungsregeln: Verfügbarkeitszeiträume (Bild: ARD)

Eckpunkt 8: Auch das ARD-Leistungsmodell wurde grundlegend überarbeitet, um Innovation nicht nur zu fördern, sondern auch im Programm umzusetzen. Prämierte Produzierende werden künftig noch mehr in der freien Entwicklung neuer Programmideen unterstützt. Mit zukünftig 50 statt bisher 60 Programmprämien bleibt es bei einer breiten Streuung der Prämien in der Produktionslandschaft, die vor allem kleinen und mittelgroßen Unternehmen zugutekommen und damit auch Regionalität stärken soll. Zugleich werden durch Einbindung der Programmkoordinationen die neuen Strukturen und Programmbedarfe der ARD berücksichtigt. Ziel ist es, die gemeinsame Innovationsfähigkeit im Zusammenspiel zwischen Produzierenden und den Programmverantwortlichen in der ARD weiter zu befördern und so zu einem zukunftsfähigen Programmportfolio der ARD beizutragen.

Die Vergabe der Programmprämien nach dem ARD-Leistungsmodell soll Ende des ersten Quartals 2026 stattfinden.

II. Leitfaden für den Workflow...

...zwischen ARD-Landesrundfunkanstalten, ARD Degeto und Produzentinnen und Produzenten im Bereich der fiktionalen Auftragsproduktion

Unabhängig von den Eckpunkten ist im Austausch mit der Produktionsallianz ein Leitfaden für die Zusammenarbeit in der Fiktion entstanden, der neben Workflows für die Auftragsproduktion auch Best Practice-Empfehlungen für Koproduktionen enthält. Er orientiert sich an Best Practice-Beispielen und soll die Zusammenarbeit zwischen Programmverantwortlichen in der ARD und Produzierenden im Sinne von Transparenz, Verbindlichkeit und Schnelligkeit in den Abläufen verbessern. Durch eine beidseitig getragene verbindliche und effiziente Zusammenarbeit werden auch Planungs- und Zwischenfinanzierungskosten der Produktionen gesenkt.

Dabei wurde u.a. herausgearbeitet, dass eine frühzeitige Abstimmung der inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einer Produktion zwischen Senderverantwortlichen und Produzierenden essentiell ist. Bezogen auf den konkreten Stoff sind Erwartungen und Möglichkeiten frühzeitig zwischen den inhaltlich und finanziell Verantwortlichen auf beiden Seiten zu konkretisieren. In Folge wird für die Fiktion ein Auftaktgespräch etabliert und in den Eckpunkten festgehalten. Details finden Sie in Anlage 2 der Eckpunkte.
Darüber hinaus hat sich die frühzeitige Vereinbarung verbindlicher Time-Tables mit Terminen und TO DOs, bezogen auf die konkrete Produktion, als gutes Werkzeug erwiesen.

FAQ zu den ARD-Eckpunkten

Seit Beginn des Jahres 2016 haben sich die ARD-Landesrundfunkanstalten und die ARD Degeto zu neuen Eckpunkten für von ihr beauftragte Fernsehproduktionen in den Genres Fiktion, Dokumentation und Unterhaltung verpflichtet (Eckpunkte 2.0). Diese Eckpunkte sind eine Selbstverpflichtung, mit der die ARD die Protokollnotizen zum 12. und 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umsetzt. Die nun vorliegenden Eckpunkte 3.0 gehen diesen Weg konsequent weiter.

Zur leichteren Verständlichkeit der ARD-Eckpunkte haben wir die häufigsten Fragen an die ARD (FAQ), die Fragestellungen, die die Schiedsstelle erreicht haben, sowie entsprechende Empfehlungen der Schiedsstelle für Sie zum Nachlesen in nachfolgendem Dokument zusammengestellt: FAQ zu den ARD-Eckpunkten (pdf).

Schiedsstelle: Zur Klärung grundsätzlicher Anwendungsfragen der Eckpunkte wurde eine ständige Schiedsstelle eingerichtet. Die Schiedsstelle greift nicht in laufende Verhandlungen ein, sondern befasst sich ex post mit konkret benannten grundsätzlichen Anwendungsfragen der Eckpunkte. Sie nimmt keine zweite Kalkulationsprüfung vor und befasst sich nur dann mit Einzelfällen, wenn diese konkrete, über die individuelle Produktion hinaus reichende Fragen in Bezug auf die praktische Anwendung der Eckpunkte aufwerfen. Produzierende und Mitarbeitende der ARD können ihre grundsätzlichen Fragen bei einer Vertrauensperson einreichen. Diese Themen werden gesammelt, abstrahiert, anonymisiert und bei Bedarf an zwei Terminen pro Jahr grundsätzlich in der Schiedsstelle besprochen. Derzeit wird die Leitung der Schiedsstelle neu besetzt. Aktuelle Informationen folgen.

III. Leitlinien für die Zusammenarbeit...

...zwischen den ARD-Landesrundfunkanstalten und den Produzentinnen und Produzenten

Im Jahr 2013 haben die ARD und die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen (Produzentenallianz) Vorstellungen zur Korruptionsbekämpfung und Transparenz innerhalb gemeinsamer Leitlinien formuliert.

Ein zentraler Punkt der Leitlinien ist beispielsweise das gemeinsame Bekenntnis von Produktionsallianz und ARD, konsequent Korruption vorzubeugen. Produktionsallianz und ARD wollen die Transparenz durch einen jährlichen Produzentenbericht deutlich verbessern.

Im Zuge der Debatte um sexuelle Gewalt und Belästigung haben sich ARD und Produzentenallianz dazu verständigt, die gemeinsamen Leitlinien um diesen Aspekt durch eine zusätzliche Ziffer 6 zu erweitern. Das aktuelle Dokument finden Sie hier:
Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen den ARD-Landesrundfunkanstalten und den Produzenten (pdf)

IV. Respect Code Film

Der "Respect Code Film" ist neben den gemeinsamen Eckpunkten für faire Vertragsbedingungen, den Leitlinien für die Zusammenarbeit und dem "ARD-Rettungsschirm" eine weitere Gelegenheit, die Produktionsbranche wirksam zu unterstützen.

Der Respect Code Film soll ein neues Bewusstsein in der Branche und so die notwendige Sicherheit für Produzentinnen und Produzenten schaffen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und gleichzeitig angemessene Präventionsmaßnahmen ermöglichen. Ein Anliegen, das die ARD-Landesrundfunkanstalten und die ARD Degeto grundsätzlich unterstützen.

Gemeinsames Ziel ist es, ein professionelles und von gegenseitigem Respekt geprägtes Arbeitsumfeld für die Beschäftigten (ungeachtet ob frei oder abhängig beschäftigt) in Film- und Fernsehproduktionen sicherzustellen, unterstützende Arbeitsumfelder zu fördern, ein positives Arbeitsklima herzustellen und trotz der Arbeit in Set-Hierarchien Kommunikation auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Hier finden Sie den Respect Code Film.

V. Eckpunkte über die Zusammenarbeit...

...bei Kino-Gemeinschaftsproduktionen zwischen der Allianz Deutscher Produzenten, dem Verband Deutscher Filmproduzenten, dem Film- und Medienverband NRW und der ARD

Nach mehr als zwei Jahren intensiv geführter Verhandlungen haben sich die ARD und die Allianz Deutscher Produzenten, der Verband Deutscher Filmproduzenten und der Film- und Medienverband NRW über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen der ARD verständigt.

Im Sinne einer fairen Rechteverteilung wird mit den neuen Eckpunkten erstmals durchgängig eine Differenzierung der Rechteeinräumung nach Finanzierungsbeteiligung der ARD-Anstalten vorgenommen. Je kleiner der Finanzierungsanteil der Sender ist, desto mehr Rechte verbleiben beim Produzenten und umgekehrt. Im Sinne der bestmöglichen Verwertung der gemeinsam realisierten Filme hat die ARD bei geringer Finanzierungsbeteiligung der Sender auf das Zustimmungserfordernis für eine Pay-TV-Auswertung vor Erstausstrahlung sowie auf eine Erlösbeteiligung zugunsten der Refinanzierbarkeit der Produktionen verzichtet. In Abhängigkeit der jeweiligen Finanzierungsbeteiligungen sind die im Eckpunktepapier geregelten Sperrfristen für Produzenten für eine kommerzielle VoD-Auswertung deutlich verkürzt worden. Im Gegenzug wurden die Mediatheken-Verweildauern für die Sender bei Produktionen mit höherem Finanzierungsanteil der Sender verlängert. Neu geregelte Öffnungsklauseln bieten beiden Seiten zusätzliche Flexibilität für Einzelfälle.

Die Eckpunktevereinbarung ist drei Monate nach Unterzeichnung, die am 14.5.2019 erfolgt ist, in Kraft getreten und hat eine Mindestlaufzeit bis 31.12.2021. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. des jeweiligen Jahres gekündigt wird. Das aktuelle Dokument finden Sie hier:
Eckpunktevereinbarung über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare Kino-Koproduktionen der ARD (pdf)

VI. ARD-Rettungsschirm / Pandemie

12.1.2026