Beteiligungen der ARD-Landesrundfunkanstalten

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – ARD, ZDF und Deutschlandradio – halten im Sinne ihres Auftrages Beteiligungen an einer Reihe von Unternehmen. Für die ARD gilt dabei: Die Arbeitsgemeinschaft als Verbund von Sendeanstalten ist selbst nicht beteiligungsfähig. Vielmehr sind es die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten (BR, hr, MDR, NDR, Radio Bremen, rbb, SR, SWR, WDR), die sich als "juristische Personen" jeweils an Unternehmen beteiligen. Entsprechend verantwortet nicht die ARD insgesamt die Führung an Beteiligungsunternehmen, sondern die Zuständigkeit liegt bei der jeweils beteiligten Landesrundfunkanstalt, die federführend zuständig ist.

Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für Beteiligungen?

Beteiligungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterliegen besonderen rechtlichen Voraussetzungen: Gemäß § 41 Medienstaatsvertrag (MStV) dürfen sich die ARD-Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio nur dann an Unternehmen mit gewerblicher oder wirtschaftlicher Zielsetzung beteiligen, wenn diese
  • im sachlichen Zusammenhang mit ihrem gesetzlichen Auftrag stehen,
  • die Rechtsform einer juristischen Person besitzen und
  • ein entsprechendes Aufsichtsgremium vorgesehen ist.

Dadurch ist gewährleistet, dass sich die wirtschaftlichen Aktivitäten der Beteiligungsunternehmen auch vom gesetzlichen Programmauftrag ableiten. Darüber hinaus enthalten der Medienstaatsvertrag sowie die Landesgesetze für die einzelnen Landesrundfunkanstalten weitere Vorgaben wie Prüf- und Berichtspflichten.

Welche Beteiligungen der jeweiligen ARD-Landesrundfunkanstalten gibt es und wo finden sich dazu Informationen?

Die ARD-Landesrundfunkanstalten haben ihre kommerziellen Tätigkeiten in den Bereichen Werbung, Sponsoring, Verwertung oder Produktion entsprechend den Vorgaben des § 40 MStV in rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften ausgelagert.

Außer an diesen Töchtern sind die neun Landesrundfunkanstalten der ARD an einer Reihe weiterer Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt, teilweise auch gemeinsam mit dem ZDF und dem Deutschlandradio. Diese Beteiligungen ermöglichen die koordinierte Nutzung von Ressourcen und fördern die Zusammenarbeit in Bereichen wie Programmerwerb und -distribution, Technik und Administration.

Um über ihre Beteiligungen und die Entwicklung der Beteiligungsunternehmen zu informieren, ist jede ARD-Landesrundfunkanstalt gemäß § 42 MStV verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Diese öffentlich zugänglichen Beteiligungsberichte werden auch der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) übermittelt. In den KEF-Berichten werden unter Kapitel 12 "Beteiligungen und GSEA" (Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben) die wesentlichen Beteiligungen der Landesrundfunkanstalten aufgelistet und wirtschaftlich eingeordnet.

An welchen Gesellschaften oder Stiftungen sind alle neun ARD-Landesrundfunkanstalten beteiligt?

Die folgende Übersicht zeigt die Beteiligungen oder Stiftungen an, an denen alle neun ARD-Landesrundfunkanstalten direkt oder über ihre unmittelbaren kommerziellen Tochtergesellschaften beteiligt sind.
  • ARTE Deutschland TV GmbH (zu 50 Prozent die ARD-Landesrundfunkanstalten und zu 50 Prozent das ZDF)
  • ARD/ZDF-Medienakademie gemeinnützige GmbH (alle ARD-Landesrundfunkanstalten, Deutschlandradio, Deutsche Welle, ZDF)
  • Deutsches Rundfunkarchiv (alle ARD-Landesrundfunkanstalten, Deutschlandradio, Deutsche Welle)
  • SportA Sportrechte- und Marketing-Agentur GmbH (zu 50 Prozent die ARD-Landesrundfunkanstalten und zu 50 Prozent das ZDF)
  • Institut für Rundfunktechnik GmbH i.L. (IRT) (alle ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio, SRF und ORF)
  • ARD DEGETO FILM GmbH (BR, hr werbung, mdr, NDR Media, rbb, Radio Bremen, Werbefunk Saar, SWR, WDR mediagroup)
  • ARD Media GmbH (alle neun Werbetöchter der ARD-Landesrundfunkanstalten)
  • AGF Videoforschung GmbH (alle ARD-Landesrundfunkanstalten, kommerzielle Tochtergesellschaften aller neun ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF, ProSiebenSAT.1 Media SE, Mediengruppe RTL Deutschland, Sky Deutschland Fernsehen, Premium-Gruppe), VIMN Germany, AGF Videoforschung (eigene Anteile), Discovery Communications Deutschland, SPORT1)

Weitere und detaillierte Angaben auch zu diesen Beteiligungen sind den Beteiligungsberichten der einzelnen Landesrundfunkanstalten und dem KEF-Bericht zu entnehmen.

3.7.2025