Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – ARD, ZDF und Deutschlandradio – halten im Sinne ihres Auftrages Beteiligungen an einer Reihe von Unternehmen. Für die ARD gilt dabei: Die Arbeitsgemeinschaft als Verbund von Sendeanstalten ist selbst nicht beteiligungsfähig. Vielmehr sind es die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten (BR, hr, MDR, NDR, Radio Bremen, rbb, SR, SWR, WDR), die sich als "juristische Personen" jeweils an Unternehmen beteiligen. Entsprechend verantwortet nicht die ARD insgesamt die Führung an Beteiligungsunternehmen, sondern die Zuständigkeit liegt bei der jeweils beteiligten Landesrundfunkanstalt, die federführend zuständig ist.
Dadurch ist gewährleistet, dass sich die wirtschaftlichen Aktivitäten der Beteiligungsunternehmen auch vom gesetzlichen Programmauftrag ableiten. Darüber hinaus enthalten der Medienstaatsvertrag sowie die Landesgesetze für die einzelnen Landesrundfunkanstalten weitere Vorgaben wie Prüf- und Berichtspflichten.
Die ARD-Landesrundfunkanstalten haben ihre kommerziellen Tätigkeiten in den Bereichen Werbung, Sponsoring, Verwertung oder Produktion entsprechend den Vorgaben des § 40 MStV in rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften ausgelagert.
Außer an diesen Töchtern sind die neun Landesrundfunkanstalten der ARD an einer Reihe weiterer Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt, teilweise auch gemeinsam mit dem ZDF und dem Deutschlandradio. Diese Beteiligungen ermöglichen die koordinierte Nutzung von Ressourcen und fördern die Zusammenarbeit in Bereichen wie Programmerwerb und -distribution, Technik und Administration.
Um über ihre Beteiligungen und die Entwicklung der Beteiligungsunternehmen zu informieren, ist jede ARD-Landesrundfunkanstalt gemäß § 42 MStV verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Diese öffentlich zugänglichen Beteiligungsberichte werden auch der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) übermittelt. In den KEF-Berichten werden unter Kapitel 12 "Beteiligungen und GSEA" (Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben) die wesentlichen Beteiligungen der Landesrundfunkanstalten aufgelistet und wirtschaftlich eingeordnet.
Weitere und detaillierte Angaben auch zu diesen Beteiligungen sind den Beteiligungsberichten der einzelnen Landesrundfunkanstalten und dem KEF-Bericht zu entnehmen.
3.7.2025