Medienstaatsvertrag (früher: Rundfunkstaatsvertrag)

Der Staatsvertrag (aller Bundesländer) zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, in Kraft getreten am 7.11.2020, ist die wichtigste rechtliche Grundlage für das duale Rundfunksystem der Bundesrepublik. Er enthält Grundsatzregelungen für den öffentlich-rechtlichen wie für den privaten Rundfunk und gilt für alle Anbieter von Telemedien. Der Medienstaatsvertrag ist der Nachfolger des Rundfunkstaatsvertrags, der seit 1991 galt und immer wieder erweitert wurde.

Der Medienstaatsvertrag ist bereits mehrfach geändert worden. Die aktuellste Fassung trat zum 1. Dezember 2025 in Kraft.

Bis zum April 2003 enthielt der frühere Rundfunkstaatsvertrag auch die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk relevanten Regelungen zum Jugendschutz, die seitdem durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag abgedeckt sind. In seiner Präambel garantiert der Medienstaatsvertrag Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eingeschlossen die Teilhabe an "allen neuen technischen Möglichkeiten" und die "Möglichkeit der Veranstaltung neuer Angebotsformen und Nutzung neuer Verbreitungswege" sowie die Sicherung der "finanziellen Grundlagen".

16.12.2025